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1

Freitag, 15. Mai 2009, 11:03

User: Prince U

User macht Werbung mit folgenden Slogan:

Zitat

Habe getestet und nicht bekommen .... Also: Vorsicht!!!
PS.: Wer Fehler in der Rechtschreibung und/ oder Grammatik findet, kann diese behalten!!!
zum Helfen geht es hier land ... Stadtgame-Engel


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Passage Schloß Burgeck
------------------- Stadtgame, Bahnhofstr. 27 ------------------
Shoppen, Essen & Trinken und Wohnen unter einen Dach

2

Freitag, 15. Mai 2009, 12:18

Geld zu verschenken

Du magst recht haben, dass er nichts direkt verschenkt.

Seine Werbung hat aber einen indirekten Sinn:
Er "stellt" sein Geld zur Verfügung
-> Er verschenkt es.
Nur unter einer Bedingung: Du musst gewinnen.
Und wenn du gewinnst, dann wirst du auch sein Geld "geschenkt" bekommen.

Das ist zumindest meine Interpretation zu der Werbung!

MfG,
McTwinkle :thumbup:

3

Freitag, 15. Mai 2009, 14:16

Übergenau

McTwinkle hat meine Werbung verstanden!



Zu Ben seinem Vorwurf kann ich nur sagen das man nicht alles auf die Goldwaage legen sollte. Es ist eine gute Werbung mit guter Klickrate, wobei ich mein Geld eben unter bestimmten voraussetzungen "verschenke", nämlich wenn man von drei Zahlen die richtige trifft.

Dein Test finde ich lächerlich, außerdem ist es gelogen wenn du sagst das du nichts bekommen hast. Du hast nur dreimal gesetzt und beim ersten Mal sofort gewonnen. Dann hast du zweimal verloren und bist ins Minus gekommen. Das ist eben ein Casino, sogar die Abwrack-Prämie gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen :)



Wenn du kein Geld verlieren kannst spiel eben keine Glücksspiele!



Viele Grüße,

Prince

4

Freitag, 15. Mai 2009, 15:21

und wie entspricht dein werbeversprechen dem ganzen?

Dein Werbeversprechen ist glatt gelogen!!!
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5

Freitag, 15. Mai 2009, 16:44

Wie mein Werbeslogan zu verstehen ist hat McTwinkle sehr gut dargestellt und ich habe auch nochmal dazu was gesagt. Ich möchte mich jetzt auch nicht mehr wiederholen.

6

Freitag, 15. Mai 2009, 16:49

"geschenkt" heißt aber, das jemand etwas bekommt, ohne eine finanzielle Leistung zu erbringen und das ist bei Dir ja nicht der Fall ...
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7

Samstag, 16. Mai 2009, 23:30

Ich find es echt schwachsinnig, dass du PrinceU hier so anprangerst :-/ Normal müsstest DU ihm nun Geld schenken, weil du hier einige User abschreckst sein Casino zu besuchen und es sich streng genommen um Rufmord handelt, da du vollkommen unbegründet Vorwürfe erhebst!! Wenn du etwas herschenkst, heißt das auch im Realen Leben nicht, dass es kostenlos ist... Da ich keine Werbung machen will, sage ich mal Firma XY. Ich denke aber, jeder hat schon einmal so etwas bekommen... Firma XY schreibt dir ne Mail, weil du dich wo angemeldet hast, dass du etwas geschenkt bekommst. Auf der Seite angekommen machst du dann alles und siehst, dass die Versandkosten bezahlt werden müssen. Aber vor Gericht spielt das keine Rolle, da die Ware selbst geschenkt ist. Es fallen eben Nebenkosten an ;) Wie im Casion evtl Miete oder Bezahlung des Besitzers :P Und ich gebe McTwinkie vollkommen Recht mit seiner Interpretation.
Mit freundlichen Grüßen -marc94-
Hier Gehts zu meinen Gebäuden!


8

Samstag, 23. Mai 2009, 14:30

"geschenkt" heißt aber, das jemand etwas bekommt, ohne eine finanzielle
Leistung zu erbringen und das ist bei Dir ja nicht der Fall ...

mehr braucht man dazu ned sagen, ps: guzckt doch mal in den bereich gewinnspiele.....
ich habe auch was verschenkt, ohne dafür eine "geldige" gegenleistung zu bekommen
(ausser hausverkauf für 1 trasas)
Ein Teil meiner geschäfte direkt hier: :thumbsup:
einmalig schlafen
fix und fertig

9

Samstag, 23. Mai 2009, 18:55

Auch ich möchte mich hier ben anschließen, Du legst Deinen Eltern ja auch keine 100 Euro unter den Weihnachtsbaum, weil Du weißt dass sie Dir Geschenke machen. Vielleicht sollte der Werbeslogan überdacht werden, denn schenken ist eine rein freiwillige Angelegenheit, ohne Gegenleistungen zu erwarten!

10

Samstag, 23. Mai 2009, 22:10

"Geschenkt" ist ein weites Feld ;) Rein von der "menschlichen" Seite ist der Slogan vielleicht untragbar, weil er der Vorstellung von schenken nicht entspricht.
Jedoch ist es im RL auch nicht anders ;) Ich nenn ma nich den Namen, aber anhand der Angaben wird jeder wissen, von welcher Internetseite ich spreche :D
Also, auf jeden heißt es da auch, "250 Visitenkarten + Etui GESCHENKT" Und wenn man sich das dann anschaut, bezahlt man doch noch knapp 5 € Versand, aber trotzdem ist es ein "Geschenk", rein rechtlich gesehen korrekt...
Mit freundlichen Grüßen -marc94-
Hier Gehts zu meinen Gebäuden!


DanielStern

unregistriert

11

Donnerstag, 28. Mai 2009, 06:22

Geschenkt ist geschenkt und nicht gekauft und wer verspricht, etwas zu verschenken und es kostet dann etwas, der lügt - so einfach ist das und da kann man dann jaulen und jammern so viel man will: Es bleibt gelogen.

Völlig daneben finde ich es, wenn man dann versucht, den anzugreifen, der es aufgedeckt hat - also mein Appell an alle Mitspieler: Boykottiert solche Schwindler!!!!!

12

Donnerstag, 28. Mai 2009, 17:34

Das kannst du meiner Meinung nach nicht einfach so sagen... Wenn er nicht Schenken benutzen darfst, solltest du in diesem Fall auch das Wort "Schwindler" sein lassen ;) Jeder hat seine eigene Meinung, aber objektiv gesehen ist es kein Schwindel in dem Sinn... Mag sein, dass ihr es für ein falsches Werbeversprechen haltet, jeder darf seine Meinung haben. Aber ich glaube, dass diese Art der Werbung im Rahmen ist und so benutzt werden kann...
Mit freundlichen Grüßen -marc94-
Hier Gehts zu meinen Gebäuden!


13

Donnerstag, 28. Mai 2009, 18:58

Also, hier mal eine defenition vom schenken (Quelle: wikipedia)

Zitat

Zu unterscheiden sind die sofort vollzogene Schenkung (Handschenkung, § 516 BGB) und das Schenkungsversprechen (z.B. zur Übertragung eines Grundstücks, bei dem Formerfordernisse zu wahren sind, § 518 BGB).
Die Schenkung setzt eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers in das Vermögen des Beschenkten voraus
, bei dem sich beide Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit einig sind.
so, es setzt also eine unentgeltliche zuwendung voraus und das ist in diesem Fall absolut nicht der Fall

FAZIT: Es ist ein falsches Werbeversprechen!
PS.: Wer Fehler in der Rechtschreibung und/ oder Grammatik findet, kann diese behalten!!!
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14

Donnerstag, 28. Mai 2009, 19:51

Dann soll ers eben ändern, wenn euer Herz dran hängt :pinch: Ich meine, alle meckern rum, Stadtgame solle doch so nah wie möglich an der Realität sein usw... Aber solche "falschen" Werbungen gibt es im RL mehr als sonst irgendwas...

FAZIT: Falsches Werbeversprechen hin oder her, es bleibt Realitätsnah und das wünscht ihr euch alle, soweit ich das mitbekomme -.-
Mit freundlichen Grüßen -marc94-
Hier Gehts zu meinen Gebäuden!


15

Dienstag, 2. Juni 2009, 01:38

Aber wer schon so einen Text leesen tut dann weiß doch jeder das es doch nichts umsonst gibt ?!
Oder hast du etwas schon in Stadtgame schon mal bekommen ?

Mfg
Georg Kania

16

Sonntag, 7. Juni 2009, 14:21

Wenn bei der Firma XY Visitenkarten und Etui verschenkt werden und nur der Versand bezahlt werden muss ist es ja in Ordnung. Denn die Ware wurde ja verschenkt, du könntest sie theoretisch auch abholen.
Wenn aber in SG jemand behauptet er verschenke Geld, tut dies aber dann nicht ohne Gegenleistung, der betrügt. Anders wäre es, wenn der Schenkende dem Beschenkten das Geld überweist und für diese Überweisung durch eine dritte Person Gebühren verlangt werden.
Das ist dan dasselbe Prinzip der Firma XY. Sie verschenbkt die Ware, nicht aber den Transport.

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